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UN-Generalversammlung ArtikelDie Generalversammlung der Vereinten Nationen (englisch: United Nations General Assembly, UNGA) ist die Vollversammlung der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.
Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme (Art. 18 UN-Charta).
Die Generalversammlung prüft und genehmigt den Haushaltsplan der UNO (Art. 17 I UN-Charta). Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Die Generalversammlung darf sich mit praktisch jeder Frage von internationaler Bedeutung beschäftigen, solange sie nicht gleichzeitig vom Sicherheitsrat behandelt wird (Art. 10 UN-Charta).
Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend, können jedoch dadurch politisches Gewicht haben, dass sie ein Entschluss einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNO darstellen. Das heißt aber nicht, dass ihre Entscheidungen völkerrechtlich ohne Wirkung bleiben müssen: Die Resolutionen der UNGA können unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen.
Um die Arbeit zu erleichtern, hat die Generalversammlung Komitees (Ausschüsse) zu verschiedenen Themen eingerichtet, die wiederum Arbeitsgruppen einberufen können.
Die UN-Generalversammlung ist kein Parlament. Es handelt sich um eine Versammlung von weisungsgebundenen, diplomatischen Beamten der Regierungen der UN-Mitgliedsstaaten.
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